In der Erklärung muss der Partner angeben, ob er die unterstützte Infrastruktur auch für wirtschaftliche Zwecke nutzt oder nicht, und wenn ja, wie hoch der Anteil an der jährlichen Kapazität der unterstützten Infrastruktur ist, zu dem sie für wirtschaftliche Zwecke genutzt wird.
Damit sich auf das Projekt/den Partner die Regeln der staatlichen Hilfe nicht beziehen, darf der Anteil wirtschaftlicher Tätigkeiten im Rahmen der Nutzung der Infrastruktur 20 % der gesamten jährlichen Kapazität nicht überschreiten.
Information für Empfänger über die Regeln der Nutzung von Infrastruktur
Die Erklärung über die Nutzung unterstützter Infrastruktur für wirtschaftliche Zwecke betrifft nicht die Partner, die im Rahmen des Hilfeschemas de minimis unterstützt werden.