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Kategorie: Aktuelles

Das Ministerium für Investitionen, regionale Entwicklung und Informatisierung der Slowakischen Republik als Verwaltungsbehörde des Programms für grenzüberschreitende Zusammenarbeit Interreg V-A Slowakische Republik – Österreich 2014-2020 informiert über die Annullierung der 9. Bewertungsrunde des Aufrufs für die Einreichung von Förderanträgen mit dem Code INTERREG V-A SK-AT/ 2016/01 im Rahmen der Priorität 1 und der spezifischen Ziele 1.1 und 1.2, die am 25. 1. 2023 abgeschlossen wurde.

Die Verwaltungsbehörde beschließt die Annullierung der 9. Bewertungsrunde des Aufrufs gemäß § 17 des Gesetzes Nr. 292/2014 über den Beitrag aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, da objektive Gründe und Tatsachen vorliegen, die nach dem Abschluss der 9. Runde des Aufrufs eingetreten sind.

Im Rahmen der von der Europäischen Kommission im Oktober 2022 durchgeführten Prüfung des österreichischen EFRE-Hauptprogramms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Österreich 2014–2020“ wurde eine Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit öffentlichen Vergabeverfahren in Österreich festgestellt. Das Programm „Interreg V-A Slowakei – Österreich“ war von Mängeln und Unregelmäßigkeiten betroffen, die sich aus der Prüfung der Europäischen Kommission ergaben. Auf dieser Grundlage wurden Korrekturmaßnahmen ergriffen, wobei eine Berichtigung der Rechnungen im Zusammenhang mit den betroffenen Verträgen vorgenommen wurde. Die betreffende Feststellung konnte potenziell auch weitere Ausgaben betreffen, die aus den betroffenen öffentlichen Vergabeverfahren resultieren.

Im Rahmen der 9. Runde des Aufrufs wurde ein Förderantrag eingereicht, der Ausgaben umfasste, die von den im Audit festgestellten Unregelmäßigkeiten betroffen waren. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltungsbehörde beschlossen, potenzielle Risiken, die zu künftigen Korrekturen führen könnten, zu beseitigen und das Verfahren zu diesem betreffenden Förderantrag nicht fortzusetzen.

Der im Rahmen der 9. Bewertungsrunde des Aufrufs eingereichte Förderantrag wird an den Antragsteller zurückgesandt.