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Interreg V-A Slovakia - Austria 2014-2020

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Skizze des Kooperationsprogramms (CP) Interreg V-A Slowakei - Österreich

Das Programmgebiet bleibt unverändert und umfasst folgende Regionen: Auf slowakischer Seite Bratislava und Trnava, auf österreichischer Seite Nord- und Mittelburgenland (NUTS 3), Wien und Niederösterreich. Folglich bleiben die regionalen Stellen Österreichs und das Ministerium für Investitionen, regionale Entwicklung und Informatisierung der Slowakischen Republik (MIRRI SR) die wesentlichen Programmpartner, die auch das künftige Programm gestalten.

Folgende Themen des künftigen Programms wurden – im Rahmen der Vorgaben der EU - zwischen den Programmpartnern vereinbart:

uber das programm

Finanzrahmen - EFRE Dotierung

Die Slowakei und die beteiligten österreichischen Regionen haben eine Einigung bezüglich des Finanzrahmens für das künftige Programm erzielt: Die EFRE Dotierung beträgt 76 Mio. EUR. Die maximale EFRE Quote bei ETZ bleibt unverändert bei 85%.

Slowakei - Österreich 2014 bis 2020: Fahrplan und Eckdaten

Die Arbeit am neuen Programm wurde 2012 begonnen und wurde von der Programmierungs-gruppe geleitet; wesentliche Eckpunkte waren die Erfahrungen aus der Vorperiode, die EU-Verordnungen und die Beiträge der Ex-Ante-Evaluation. Im Jahr 2014 fand eine große Zahl an Treffen der Programmierungsgruppe statt, um die Programminhalte zu entwickeln. Das Programm wurde mit regelmäßigen Rückmeldungen seitens der Europäischen Kommission entwickelt.

Der Jährliche Bericht zur Durchführung für das Interreg V-A Programm Slowakei-Österreich wurde entsprechend dem Anhang X zur Durchführungsverordnung (EU) 2015/207 ausgearbeitet. Der wesentliche Inhalt des Berichtes ist ein kurzer Überblick zu den Aktivitäten in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen des Programmierungsprozesses.
Das Jahr 2015 war der Ausarbeitung der strategischen Dokumente zum Programm gewidmet.

Nach der Genehmigung des Programms am 28.07.2015 begann die Verwaltungsbehörde zusammen mit dem Gemeinsamen Sekretariat und der Programmierungsgruppe die Ausarbeitung der zur Programmumsetzung notwendigen Dokumente (Handbücher, Verträge etc.) – erste Entwürfe wurden im Herbst 2015 ausgearbeitet. Die Auftaktveranstaltung des Programms fand im November 2015 statt: Interessierte wurden über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des künftigen Programms informiert. Die erste Sitzung des Begleitausschusses fand am 06.10.2015 in Dürnstein statt. Gemäß dem Partnerschaftsprinzip wurden die Mitglieder des Begleitausschusses von nationalen und regionalen Behörden, Gemeindevertretungen, Nichtregierungsorganisationen sowie von Umweltschutzorganisationen entsandt.

Der Begleitausschuss genehmigte die folgenden Dokumente: die Geschäftsordnung des Ausschusses, die Auswahlkriterien für Projekte sowie die Budgets für die Programmstellen im Rahmen der Technischen Hilfe.

Mitgliedstaaten: Partnerschaftsvertrag

Auf Ebene der Mitgliedstaaten bildet der sogenannte Partnerschaftsvertrag die Basis für die Operationellen Programme. In Österreich wird dieser im sogenannten STRAT.AT 2020-Prozess entwickelt und koordiniert von der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK), in der Slowakei fungiert das Regierungsamt der Slowakischen Republik als zentrale Koordinationsstelle.

INTERACT 2014+

INTERACT unterstützt ETZ-Programme mit umfangreichen Informationen, Angeboten zu programmübergreifender Harmonisierung und durch die Koordination häufig auftretender Fragestellungen gegenüber der Europäischen Kommission.

Europäische Kommission: Geltende Verordnungen zur Kohäsionspolitik

Die neuen Verordnungen und die Gesetzgebung, die den Investitionen der EU Kohäsionspolitik 2014-2020 zugrunde liegen, sind seit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 20. Dezember 2013 rechtskräftig.

Die erwähnten Dokumente können hier gefunden werden:

EU-Verordnung 1299 (Zur europäischen territorialen Zusammenarbeit)

EU-Verordnung 1301 (zum EFRE)

EU-Verordnung 1302 (zum Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit)

EU-Verordnung 1303 (zu gemeinsamen Bestimmungen zum EFRE, dem europ. Sozialfonds, dem Kohäsionsfonds usw.)


Delegierte Verordnung (EU) Nr. 481/2014 der Kommission (zu besonderen Regeln für die Förderfähigkeit von Ausgaben für Kooperationsprogramme)


Weitere Informationen unter:

http://ec.europa.eu/regional_policy/information/legislation/index_de.cfm

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