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Das Kooperationsprogramm INTERREG V-A Slowakei – Österreich 2014-2020 unterstützt Aktivitäten, die auf Entwicklung der Grenzregionen und Stärkung der Beziehungen zwischen den slowakischen und österreichischen Partnern abzielen. Aus dem Programm werden vier thematische Ziele gefördert:

  • Forschung und Innovation
  • Umwelt und Kultur
  • Transport und Mobilität
  • institutionelle Zusammenarbeit

Diese thematischen Ziele stellen eine Verbindung zu den strategischen Zielen von Europa 2020 sicher. Die aus INTERREG V-A SK–AT geförderten Projekte haben folgende Eigenschaften:

  • thematischer Schwerpunkt auf einer der vier Prioritätsachsen
  • klarer Mehrwert der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
  • mindestens zwei Projektpartner, einer aus der Slowakei und einer aus Österreich
  • Die Ergebnisse der Projekte tragen zu den Output-Indikatoren des Programms bei
  • Projektergebnisse sind nachhaltig – auch nach dem Projektende

Weitere Informationen zu den Förderkriterien, sowie dazu, wer als Antragsteller geeignet ist und wie ein Antrag einzureichen ist, finden Sie im Handbuch für Antragsteller, bzw. im Aufruf (siehe Dokumente weiter unten).

Konsultationen – Open Days

Die Projektideen werden besprochen und zusammen mit dem gemeinsamen Sekretariat und den Vertretern der Regionen weiterentwickelt. Die Konsultationen finden sowohl auf der slowakischen als auch auf der österreichischen Seite statt, immer im Vorfeld der Bewertungsrunde. Die Antragsteller bekommen Feedback und Ratschläge für die Ausarbeitung ihrer Projektanträge.

Kontakte zum Gemeinsamen Sekretariat und zu den regionalen Stellen finden Sie hier.

Förderantrag - Prozesse

Programm INTERREG V-A Slowakei - Österreich verwendet das System des offenen Aufrufs, was bedeutet, dass Förderanträge kontinuierlich während der gesamten Dauer des Programms eingereicht werden können. Über die Genehmigung bzw. über die Nichtgenehmigung von Anträgen entscheidet der Begleitausschuss, der zweimal jährlich zusammentritt. Alle Anträge, die innerhalb der Frist bis zum Abschluss der Bewertungsrunde abgegeben werden, werden ausgewertet und bei der nächsten ordentlichen Sitzung dem Begleitausschuss vorgelegt.

Hilfsdokumente

Die Verwaltungsbehörde entwickelte in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Sekretariat mehrere Leitfäden, die als Unterstützung bei der Einreichung von Förderanträgen dienen sollen:

Handbuch für Begünstigte

Handbuch für Antragsteller

Förderfähigkeitsregeln

Handbuch zum öffentlichen Vergabeverfahren (für slowakische Partner)

Alle Dokumente finden Sie hier.

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