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Prioritätsfeld 1:  Beiträge zu einer smarten grenzüberschreitenden Region

 IP 1b: Spezifisches Ziel Nr. 1.1 : Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schlüsselakteuren in den regionalen Innovationssystemen durch Wissenstransfer, Kapazitätsausbau, grenzüberschreitende Rahmenbedingungen, gemeinsame Forschungs- und Innovationsaktivitäten sowie gemeinsame Forschungseinrichtungen.

 IP 1b: Spezifisches Ziel Nr. 1.2 : Förderung von höherer Bildung und Lebenslangem Lernen für kompetente und qualifizierte Arbeitskräfte. Ausbau eines grenzüberschreitenden Bildungssystems um Wissen und Fähigkeiten für ein regionales Innovationssystem aufzubauen.

Prioritätsfeld 2: Förderung des Natur- und Kulturerbes und der Biodiversität

 IP 6c: Spezifisches Ziel Nr. 2.1 : Stärkung der gemeinsamen Ansätze zur Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes unter Berücksichtigung des Aspekts der Nachhaltigkeit und/oder um die Entwicklung einer attraktiven Tourismusdestination in der Programmregion zu forcieren.

 IP 6d: Spezifisches Ziel Nr. 2.2 : Stärkung der grenzüberschreitenden Integration von ökologischen Netzwerken und Korridoren um Biodiversität zu wahren und einen Beitrag zur Stabilisierung der Ökosysteme zu leisten. 

Prioritätsfeld 3: Förderung nachhaltiger Verkehrslösungen

 IP 7c: Spezifisches Ziel Nr. 3.1.: Verbesserung der regionalen Erreichbarkeit durch umweltfreundliche Verkehrslösungen. Verbesserung der gemeinsamen Planung, Koordination sowie praktischer Lösungen um ein umweltschonendes, CO²-armes und sicheres Transportangebot in den Programmregionen zu gewährleisten.

Prioritätsfeld 4: Stärkung der grenzüberschreitenden politischen und institutionellen Zusammenarbeit

 IP 11: Spezifisches Ziel Nr. 4.1.: Stärkung der Institutionellen Zusammenarbeit in den Grenzregionen durch  die Mobilisierung und den Kapazitätsaufbau in der Planung und Umsetzung auf allen Verwaltungsebenen. 

 IP 11: Spezifisches Ziel Nr. 4.2.: Stärkung der Kooperation zwischen Bildungsinstitutionen. Stärkung der Zusammenarbeit vorschulischer Institutionen und/oder von Pflichtschulen um ein gemeinsames Bildungsprogramm zu entwickeln und umzusetzen.

Prioritätsfeld 5: Technische Hilfe 

Effiziente &  rasche Umsetzung des Kooperationsprogrammes.

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