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Sehr geehrte Begünstigte und Antragsteller,

Die Verwaltungsbehörde des Kooperationsprogramms Interreg VA Slowakei - Österreich (im Folgenden als „VB“ bezeichnet) gibt folgende Erleichterungen bzw. Maßnahmen bekannt, um die negativen Auswirkungen der Ausbreitungen COVID 19 auf die Projektumsetzung nach der Erklärung der Ausnahmesituation durch die Regierung der SR / die entsprechenden Verordnungen des Bundes- bzw. die jeweilige Landesregierung  im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes in AT zu minimieren:

Liebe Begünstigte,

die Verwaltungsbehörde und das Gemeinsame Sekretariat arbeiten derzeit intensiv an Lösungen der im Zusammenhang mit COVID-19 auftretenden Probleme.

Sehr geehrte Antragsteller und Begünstigte des Interreg V-A SK-AT-Programms,

Wir weisen auf eine Änderung der Aufrufe hin, nämlich auf die Änderung des EFRE-Vertragsmusters sowie der Methodik zur Projektauswahl.

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