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Die Verwaltungsbehörde des Programms Interreg V-A Slowakei – Österreich gibt bekannt, dass aufgrund der Maßnahmen zur Vorbeugung der Verbreitung von  COVID-19 die Anbotslegungsfrist für den Auftrag "Ausarbeitung des Programmdokuments für das Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei-Österreich 2021-2027" bis 4. Mai 2020 9:00 Uhr verlängert wird.

Die Verwaltungsbehörde des Kooperationsprogramms Interreg V-A Slowakei – Österreich gibt bekannt, dass am 20.03.2020 auf der Website der Stadt Wien (https://www.wien.gv.at/) ein Aufruf zur Anbotslegung für den Auftrag Ausarbeitung des Programmdokuments für das Programm der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Slowakei-Österreich 2021-2027 veröffentlicht wurde. Die Frist für die Anbotslegung endet am 20.04.2020.

Sehr geehrte Begünstigte und Antragsteller,

Die Verwaltungsbehörde des Kooperationsprogramms Interreg VA Slowakei - Österreich (im Folgenden als „VB“ bezeichnet) gibt folgende Erleichterungen bzw. Maßnahmen bekannt, um die negativen Auswirkungen der Ausbreitungen COVID 19 auf die Projektumsetzung nach der Erklärung der Ausnahmesituation durch die Regierung der SR / die entsprechenden Verordnungen des Bundes- bzw. die jeweilige Landesregierung  im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes in AT zu minimieren:

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